Heute, am 6. März 2026, endet die Registrierungsfrist für betroffene Unternehmen im Rahmen des NIS-2-Umsetzungsgesetzes. Organisationen, die unter die neuen Vorgaben fallen, müssen sich bis zum Ende des Tages beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) registriert haben.

Mit Ablauf der heutigen Frist wird ein wichtiger erster Meilenstein der neuen Cybersicherheitsregulierung erreicht. Unternehmen, die unter NIS 2 fallen, müssen künftig strengere Anforderungen an die IT-Sicherheit, das Risikomanagement und die Meldung von Sicherheitsvorfällen erfüllen.

Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Vorgaben liegt bei der Unternehmensleitung. Verstöße gegen die Regelungen können mit erheblichen Bußgeldern verbunden sein und unter Umständen auch persönliche Haftungsrisiken nach sich ziehen.

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