Am 11. Oktober 2024 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Cybersicherheit, das sogenannte „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“, erstmals diskutiert. Ziel des Entwurfs ist es, die Cybersicherheitsvorgaben der EU in der Bundesverwaltung umzusetzen und den Schutz wichtiger Einrichtungen vor Cyberangriffen zu verbessern.
Die geplanten Änderungen erweitern den Anwendungsbereich der Cybersicherheitsvorgaben auf bestimmte Unternehmen und bringen eine Harmonisierung der nationalen Anforderungen an das Informationssicherheitsmanagement. Darüber hinaus wird die Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gestärkt, und ein neues dreistufiges Melderegime für Sicherheitsvorfälle soll eingeführt werden, um den bürokratischen Aufwand zu verringern.