NIS 2 News

NIS-2-Umsetzung bleibt ein dringendes Thema trotz Verzögerung

Aufgrund der vorgezogenen Wahlen konnte das parlamentarische Verfahren zum NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz nicht wie geplant abgeschlossen werden. Auch wenn sich die Verabschiedung verzögert hat, bleibt die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie eine vordringliche und zentrale Aufgabe. Unternehmen sind weiterhin aufgefordert, sich auf die bevorstehenden Anforderungen vorzubereiten, um ihre IT-Sicherheit nachhaltig zu stärken und die Compliance zu gewährleisten. Es ist wichtig, jetzt aktiv zu werden, um auf die kommenden gesetzlichen Veränderungen optimal reagieren zu können.

NIS-2-Durchführungsverordnung tritt in Kraft

Mit Inkrafttreten der NIS-2-Durchführungsverordnung (EU) 2024/2690 am 7. November 2024 wird ein wesentlicher Aspekt der NIS-2-Richtlinie implementiert. Mit der neuen Verordnung definiert die EU-Kommission verbindliche Mindestanforderungen an Risikomanagementmaßnahmen und legt fest, ab wann ein Sicherheitsvorfall als erheblich gilt.

Die Verordnung richtet sich ausschließlich an spezifische Anbieter digitaler Dienste und Infrastrukturen, darunter:

Andere Sektoren unterliegen nicht den Bestimmungen dieser Verordnung.

Neue Anforderungen an das Risikomanagement

Gemäß der NIS-2-Durchführungsverordnung werden von den betroffenen Unternehmen umfangreiche Risikomanagementmaßnahmen gefordert, zu denen folgende Punkte zählen:

Die genannten Anforderungen sind auf europäischen und internationalen Standards begründet und zielen darauf ab, Unternehmen bei der Bewältigung zunehmender Sicherheitsherausforderungen zu unterstützen. Ein Sicherheitsvorfall wird als erheblich eingestuft, wenn er kritische Dienste stört oder die Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit von Netz- und Informationssystemen erheblich gefährdet. Die spezifischen Kriterien, wie etwa die Dauer eines Ausfalls oder die Anzahl der betroffenen Nutzer:innen, können je nach Branche und Art des Dienstes variieren.

Die unmittelbar geltende Verordnung bedarf einer nationalen Ausgestaltung, die in Deutschland durch das BSI im Rahmen des geplanten NIS-2-Umsetzungsgesetzes erfolgen wird. Gegenstand dieser weiteren Konkretisierungen werden insbesondere die Präzisierung der Kriterien sein, anhand derer bestimmt wird, welche Vorfälle gemäß § 2 Abs. 11 Nis2UmsuCG als erheblich zu betrachten sind.

Kritik am NIS-2-Umsetzungsgesetz – Dringender Handlungsbedarf für Cybersicherheit

Im Rahmen einer öffentlichen Anhörung des Innenausschusses am 4. November 2024 wurde der Gesetzentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie der EU intensiv diskutiert. Dabei stießen vor allem die geplanten Ausnahmeregelungen für staatliche Verwaltungen und die unzureichende Harmonisierung der Cybersicherheitsmaßnahmen auf erhebliche Kritik. Die Expert:innen forderten eine klare und effektive Lösung, um die Cybersicherheit auf nationaler Ebene zu stärken und das Vertrauen in den Schutz kritischer Infrastrukturen zu gewährleisten.

Zentrale Kritikpunkte des Entwurfs:

Trotz dieser Kritikpunkte wurde die Dringlichkeit der Umsetzung des Gesetzes unterstrichen, insbesondere aufgrund der nach wie vor hohen Bedrohungslage im Cyberraum. BSI-Präsidentin Claudia Plattner hob hervor, dass ohne ein funktionierendes Cybersicherheitsgesetz die Sicherheit kritischer Infrastrukturen gefährdet bleibt.

Weitere Details zur Anhörung und die vollständige Aufzeichnung finden Sie hier.

Erste Anhörung im Bundestag – Fortschritte bei der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie

Am 11. Oktober 2024 hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur Verbesserung der Cybersicherheit, das sogenannte „NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz“, erstmals diskutiert. Ziel des Entwurfs ist es, die Cybersicherheitsvorgaben der EU in der Bundesverwaltung umzusetzen und den Schutz wichtiger Einrichtungen vor Cyberangriffen zu verbessern.

Die geplanten Änderungen erweitern den Anwendungsbereich der Cybersicherheitsvorgaben auf bestimmte Unternehmen und bringen eine Harmonisierung der nationalen Anforderungen an das Informationssicherheitsmanagement. Darüber hinaus wird die Rolle des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) gestärkt, und ein neues dreistufiges Melderegime für Sicherheitsvorfälle soll eingeführt werden, um den bürokratischen Aufwand zu verringern.

Verzögerung bei dem NIS-2-Umsetzungsgesetz – Inkrafttreten nun für März 2025 geplant

Das Inkrafttreten des NIS-2-Umsetzungsgesetzes in Deutschland ist nun für März 2025 geplant. Zunächst war Oktober 2024 vorgesehen, jedoch verschiebt sich der Starttermin um etwa sechs Monate. Der Gesetzgebungsprozess soll dennoch bis Ende 2024 abgeschlossen werden.

Der Zeitplan für das NIS-2-Umsetzungsgesetz sieht folgendermaßen aus:

Bis zum Inkrafttreten bleiben die aktuellen KRITIS-Gesetze in Kraft. Weitere Klärungen sind noch bezüglich neuer KRITIS-Rechtsverordnungen und der Prüfungen, die 2025 durchgeführt werden, erforderlich. Der Zeitrahmen für betroffene Unternehmen ist nun jedoch klarer definiert. 

Kontakt aufnehmen
GREEN IT Dortmund
Joseph-von-Fraunhofer-Straße 15
44227 Dortmund

Unsere Servicezeiten:
Montag – Donnerstag: 7:30 bis 17:00 Uhr
Freitag: 7:30 bis 14:30 Uhr

ausgenommen gesetzliche Feiertage

Privatsphäre-Einstellungen
GREEN IT Service Portal

Verschaffen Sie sich einen schnellen Überblick zu offenen und geschlossenen Tickets sowie den aktuellen Bearbeitungsständen.

GREEN IT Connect Portal

Mit Ihrem Kundenlogin verwalten Sie Ihre Aufträge und Rechnungen für Telefonie, Internet und Mobilfunk bequem in unserem Online Portal.

Bildschirm off.
Sparen on!

Wussten Sie schon?
Ein dunkler Monitor verbraucht im Gegensatz zu einem hellen bis zu 20% weniger Energie.