Die Themen der verpflichtenden digitalen Zeiterfassung und der elektronischen Rechnungsverarbeitung sind derzeit in aller Munde – doch was bedeutet dies konkret für die Verantwortlichen in Unternehmen?
Automatisierte Verarbeitung von E-Rechnungen
Im B2B-Bereich wird die elektronische Rechnungsstellung bald zur Pflicht. Dies geht aus den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen des Wachstumschancengesetzes hervor, welches der Bundesrat nach einem Vermittlungsverfahren am 22. März 2024 verabschiedet hat.
Digitale Zeiterfassung
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 14. Mai 2019 stellt klar, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden systematisch zu erfassen. Diese Pflicht resultiert aus der Notwendigkeit, die Einhaltung der Arbeitszeitvorschriften zu gewährleisten.
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