NIS 2 & IT Security Quick Check
In wenigen Minuten Ihren Status ermitteln
Ist Ihr Unternehmen ausreichend abgesichert?
Mit Inkrafttreten der neuen Netzwerk & Informations Sicherheits Direktive (NIS 2) entsteht für betroffene Unternehmen dringender Handlungsbedarf. Diese Herausforderung bietet jedoch gleichzeitig auch die Chance, die Widerstandsfähigkeit gegen Cyberangriffe zu erhöhen und einen sicheren Geschäftsbetrieb zu gewährleisten. Mit unserem NIS 2 Quick Check können Sie in wenigen Minuten Ihren Verbesserungsbedarf ermitteln.
Auch wenn Ihr Unternehmen nicht unter die NIS-2-Anforderungen fällt, können Sie unseren Quick Check nutzen, um die IT-Sicherheit zu prüfen.
NIS 2 & IT Security Quick Check
Für die Umsetzung der nötigen Maßnahmen, um den Anforderungen der neuen NIS-2-Direktive zu entsprechen, bleibt nicht mehr viel Zeit!
Typischerweise kann ein NIS 2 Compliance-Projekt vom Security Audit bis hin zur Erstellung und Umsetzung eines Maßnahmenkatalogs inklusive Implementierung nötiger Tools und Software 6 bis 12 Monate dauern.
Legen Sie daher am besten jetzt sofort los!
Vergeben Sie Schulnoten von 1 (sehr gut) bis 5 (mangelhaft).
Umsetzungsstand der NIS-2-Richtlinie
Mit der NIS-2-Direktive verschärft die EU die Anforderungen an die Netz- und Informationssicherheit und erweitert den Anwendungsbereich auf mehr Sektoren und Unternehmen, einschließlich KMU.
Das Gesetz sollte ursprünglich zum 17.10.2024 in deutsches Recht umgesetzt werden. Bleiben Sie hier zum Umsetzungsstand auf dem Laufenden:
Das zuständige Ministerium hat den Referentenentwurf zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie erstellt. Dabei haben sich die Fachreferent:innen mit Verbänden, Organisationen, Behörden und Fachleuten aus der Wissenschaft beraten
Zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie hat das zuständige Ministerium die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und relevante Punkte in die überarbeitete Fassung des Entwurfs integriert. Diese finale Version wurde inzwischen vom Bundeskabinett verabschiedet und trägt nun den Status des Regierungs- bzw. Kabinettsentwurfs.
Derzeitiger Stand: Das Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie befindet sich nach der Verabschiedung durch den Bundestag und die Zustimmung des Bundesrats in den finalen Schritten. Es muss noch von den zuständigen Bundesminister:innen, dem Bundeskanzler und dem Bundespräsidenten unterzeichnet werden, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet und in Kraft treten kann.
Wer ist von der Richtlinie betroffen?
Besonders wichtige Einrichtungen
-
Tätig in gesellschaftlich und wirtschaftlich hoch-kritischen Sektoren
-
Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen
-
Oder: Unternehmen über 50 Mio. EUR Umsatz und Bilanz über 43 Mio. EUR
-
Sonderfälle: qTSP, TLD, DNS, TK-Anbieter, kritische Anlagen
-
Bspw.: Energie, Transport, Finanzen, Gesundheit, IT & Telekommunikation
Wichtige Einrichtungen
-
Mittlere Unternehmen aus gleichen Sektoren sowie weiteren Diensten
-
Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen
-
Oder: Unternehmen über 10 Mio. EUR Umsatz und Bilanz über 10 Mio. EUR
-
Vertrauensdienste
-
Bspw.: Post- & Kurierwesen, Abfallentsorgung, Chemie, verarbeitendes Gewerbe, Lebensmittel & Chemie
Betreiber kritischer Anlagen und Bundeseinrichtungen
Besonders wichtige Einrichtungen
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Tätig in gesellschaftlich und wirtschaftlich hoch-kritischen Sektoren
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Unternehmen ab 250 Mitarbeiter:innen
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Oder: Unternehmen über 50 Mio. EUR Umsatz und Bilanz über 43 Mio. EUR
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Sonderfälle: qTSP, TLD, DNS, TK-Anbieter, kritische Anlagen
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Bspw.: Energie, Transport, Finanzen, Gesundheit, IT & Telekommunikation
Wichtige Einrichtungen
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Mittlere Unternehmen aus gleichen Sektoren sowie weiteren Diensten
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Unternehmen ab 50 Mitarbeiter:innen
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Oder: Unternehmen über 10 Mio. EUR Umsatz und Bilanz über 10 Mio. EUR
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Vertrauensdienste
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Bspw.: Post- & Kurierwesen, Abfallentsorgung, Chemie, verarbeitendes Gewerbe, Lebensmittel & Chemie
Betreiber kritischer Anlagen und Bundeseinrichtungen
Quelle: https://www.openkritis.de/
NIS-2-ready mit GREEN IT
Wie wir Ihnen helfen, die Anforderungen der NIS-2-Richtlinie zu erfüllen, oder Ihre digitale Umgebung abzusichern
Unsere Techniker:innen führen eine detaillierte Analyse Ihrer IT-Infrastruktur vor Ort durch und ermitteln optionale und obligatorische Anpassungen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Wir unterstützen bei der Entwicklung maßgeschneiderter IT-Richtlinien, die genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens zugeschnitten sind, und sorgen für deren nahtlose Integration in Ihre bestehende IT-Infrastruktur.
Ein korrektes und geplantes Vorgehen ist essenziell, wenn Systeme ausfallen. Ein zentrales Notfallkonzept liefert die Grundlage für schnelle Entscheidungswege und einen reibungslosen Wiederanlauf.
Oftmals kann IT-Sicherheit aus Kostengründen nicht in einem einzigen Projekt vollständig umgesetzt werden. Basierend auf den Erkenntnissen aus einem Audit erstellen wir eine Roadmap, in der wir Risiken identifizieren und priorisieren, um diese wiederum schrittweise zu beheben. Auf diese Weise werden Budgets und Ressourcen geschont.
Durch die Auslagerung von IT-Aufgaben und -Expertise an uns profitieren Unternehmen von modernster, umweltfreundlicher IT. Unsere umfassenden Managed Services reichen von der IT-Infrastruktur-Optimierung bis hin zu maßgeschneiderten, nachhaltigen IT-Lösungen, die sowohl die Betriebskosten senken als auch den ökologischen Fußabdruck verringern. Setzen Sie auf unsere Expertise für eine grüne, effiziente IT-Zukunft.
Eine sicherere IT-Infrastruktur ist nicht mit der einmaligen Installation einer Virenschutzsoftware erreicht. Nur, wenn alle verwendeten Geräte geschützt und immer die neuesten Sicherheitsupdates installiert sind, können Cyberangriffe verhindert werden. GREEN IT hat alle Risiken für Sie im Blick, berät Sie umfangreich und unterstützt Sie bei der Implementierung effektiver Sicherheitsmaßnahmen. Im Rahmen der kontinuierlichen Zusammenarbeit reagieren wir auf neue Bedrohungen und sorgen dafür, dass Ihre IT Security-Software immer auf dem aktuellen Stand ist.
Häufig gestellte Fragen zu der NIS-2-Richtlinie
Was ist die NIS-2-Richtlinie?
Was ist das NIS2UmsuCG?
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) stellt die nationale Umsetzung der überarbeiteten EU-Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS 2) dar. Das Gesetz definiert den rechtlichen Rahmen zur Verbesserung der Cybersicherheit in Deutschland und stärkt die Resilienz von kritischen Infrastrukturen gegen Cyberbedrohungen. Es verpflichtet Unternehmen und öffentliche Einrichtungen zu verbindlichen Maßnahmen im Risikomanagement und zur Meldung von Sicherheitsvorfällen und fördert die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Cybersicherheit.
Welches Ziel verfolgt das NIS2UmsuCG?
Das Hauptziel des NIS2UmsuCG besteht in der Sicherstellung eines hohen und einheitlichen Cybersicherheitsniveaus innerhalb der EU. Der Fokus liegt hierbei auf Einrichtungen, die für gesellschaftlich und wirtschaftlich wichtige Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheitswesen und IT-Telekommunikation von zentraler Bedeutung sind. Für diese Organisationen werden strenge Sicherheitsanforderungen definiert.
Ab wann tritt das NIS2UmsuCG in Kraft?
Das Inkrafttreten des NIS2UmsuCG war ursprünglich für den 17. Oktober 2024 vorgesehen, jedoch verzögert sich die Umsetzung. Nach dem aktuellen Zeitplan wird das Gesetz voraussichtlich im März 2025 in Kraft treten. Weitere Informationen zum aktuellen Status finden Sie auf unserer Seite.
Mit welchen Sanktionen müssen Unternehmen rechnen, wenn sie sich nicht an die Vorgaben halten?
- Für besonders wichtige Einrichtungen: Die Geschäftsführung kann mit einer Haftung von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist, zur Verantwortung gezogen werden.
- Für wichtige Einrichtungen: Hier können Strafen von bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des Jahresumsatzes verhängt werden, ebenfalls abhängig davon, welcher Betrag höher ist.
Welche Pflichten müssen Unternehmen erfüllen?
Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, sich bei den zuständigen Behörden zu registrieren, erhebliche Sicherheitsvorfälle im Bereich der Cyber- und Informationssicherheit zu melden, Risikomanagementmaßnahmen zu implementieren, am Informationsaustausch zur Förderung der Cybersicherheit teilzunehmen sowie die Geschäftsführung zu schulen und zu überwachen. Für Betreiber kritischer Infrastrukturen sind zudem erweiterte Risikomanagementmaßnahmen und Nachweispflichten vorgesehen.
Welche Anforderungen stellt die NIS-2Richtlinie und somit auch das NIS2UmsuCG?
Zu den zentralen Vorgaben gehören:
- Risikomanagement: Unternehmen sind verpflichtet, systematische Verfahren zur Identifizierung und Minimierung von Risiken zu etablieren. Dies schließt unter anderem den Schutz von Netzwerken, die Verwaltung von Zugriffsrechten, den Einsatz von Verschlüsselungstechnologien und Maßnahmen zur Sicherstellung der Lieferkettensicherheit ein.
- Meldepflichten: Unternehmen müssen Cybervorfälle innerhalb strenger Fristen an die zuständigen nationalen Behörden melden. Diese Meldungen erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren, das eine koordinierte und schnelle Reaktion auf Sicherheitsvorfälle ermöglicht.
- Business Continuity: Das Gesetz verlangt von Unternehmen, umfassende Notfallpläne zu entwickeln, die sicherstellen, dass auch in Krisensituationen die wichtigsten Betriebsabläufe und Dienstleistungen aufrechterhalten werden können. Dazu gehört auch, betroffene Systeme und Daten im Falle eines Angriffs schnell wiederherzustellen.
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Das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) stellt die nationale Umsetzung der überarbeiteten EU-Richtlinie dar…
Die NIS-2-Anforderungensetzen neue Maßstäbe in der Netz- und Informationssicherheit. Mit zunehmender Vernetzung und Digitalisierung…
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